Ansprechpartner:
Planungsbüro Holger Fischer
C. Ferber, B.Sc. Geogr.
Konrad-Adenauer-Straße 16
35440 Linden
Tel.: 06403 9537 0
Fax.: 06403 9537 30
Datum von: | 04.02.2019 |
Datum bis: | 22.02.2019 einschließlich |
Die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes fand bereits im Mai / Juni 2018 statt. Nach Durchführung der Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB wünscht der Käufer des Grundstücks Änderungen im Bebauungsplan, die eine erneute Offenlage bedingen.
Durch diese Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt und der Bebauungsplan wird noch einmal zeitlich und thematisch eingeschränkt gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch ausgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 13.12.2018 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 1.6 „Lumdaniederung“ - 4. Änderung in der Kernstadt beschlossen.
Die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des BauGB und diente auch im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.
In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 4a i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB (erneute Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom
04.02.2019 - 22.02.2019 einschl.
im Rathaus der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, Bauabteilung, Raum 25, 35457 Lollar, während der allg. Dienststunden und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich oder zu Protokoll.
Es wird gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird bestimmt, dass die Dauer der Auslegung auf drei Wochen verkürzt wird (§ 4a Abs.3 Satz 3 BauGB) und gleichzeitig die Stellungnahmen nur zu den Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden können (§ 4a Abs.3 Satz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.