Planungsbüro Fischer

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Liederbach: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „STACK Liederbach“

Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage

Datum von: 15.07.2024

Datum bis:  23.08.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liederbach am Taunus hat am 30.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für das „Gebiet am Naßgewann“ gefasst. Im Plangebiet soll ein Rechenzentrum errichtet werden. Darüber hinaus soll Planungsrecht für ein Parkhaus und einen Wertstoffhof geschaffen werden.

Die Offenlage des Planers gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde bereits vom 27.11.2023 bis einschließlich 12.01.2024 und vom 26.02.2024 bis einschließlich 05.04.2024 (Wiederholung aus technischen Gründen) durchgeführt.

Im Rahmen der weitergehenden Objektplanung und der Vorbereitungen für den Bauantrag und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung haben sich zwischenzeitlich Anpassungen und Änderungen in der Vorhabenplanung ergeben, die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig machen.

Die Änderungen beziehen sich auf folgende Aspekte im Vorhaben- und Erschließungsplan, die im Detail auch in Kapitel 1.11 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan nachvollziehbar dargestellt werden und Eingang in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefunden haben. Sie beinhalten:

  • Reduzierung der Anzahl der Wassertanks und Erhöhung der verbleibenden Tanks um 2,5 m
  • teilweise Erhöhung von Bürogebäuden um 2,50 m
  • Reduzierung der Fotovoltaikanlagen auf den Dachflächen
  • punktuelle Erhöhung der Gebäude um 1,0 m für die Errichtung von Aufzugsschächten
  • Erhöhung der Sprinklerzentrale um 3,0 m
  •  Berücksichtigung von Abluftanlagen zum Abführen warmer Luft mit punktuellen zusätzlichen Höhen von 6,0 m im Bereich der Notstrom-Generatoren. In diesen Bereichen war bisher eine Höhe von 145 m ü NHN zulässig, die jetzt punktuell auf 151 m ü NHN erweitert wird
  • Konkretisierende Darstellungen im Bereich der Schaltanlagen und Transformatoren im westlichen Plangebiet
  • Anpassungen von Größe und Lage der Technik-Einheiten auf den Dachflächen

Der Entwurf („Entwurf – Erneute Offenlage“ mit Planstand 21.06.2024) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „STACK Liederbach“ mit textlichen Festsetzungen, integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) und wasserrechtlichen Festsetzungen (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 37 Abs. 4 Satz 2 und 3 HWG) und dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Planstand 21.06.2024) (welcher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist), Begründung, Umweltbericht mit Bestandskarte, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Gutachten Baugrund und Gründung, Energy Statement (Entwicklungsbericht / Energiekonzeption), Entwässerungs- und Wasserversorgungskonzept, orientierender Schadstoffuntersuchung der Bestandsbebauung, Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Geruch, schalltechnischer Untersuchung, Stellungnahme Brandschutz, Stellungnahme Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU), Prüfung auf Erheblichkeit der Beeinflussung des städtischen Mikroklimas, Verkehrsuntersuchung, Verschattungsanalyse sowie Visualisierungen, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist

vom 15.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Liederbach unter www.liederbach.eu in der Sparte Bauen & Wohnen (https://www.liederbach.eu/seite/de/gemeinde/0522/-/Bauen_und_Wohnen.html) einsehbar. Gemäß § 3 Abs 2 BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/j-l abgerufen werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können in Bezug auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gem. § 3 Abs. 2 BauGB können die o. g. Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9 - 11, 65835 Liederbach am Taunus, Erdgeschoss / Foyer, vor Zimmer 7, Bauamt. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 23.08.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.