Planungsbüro Fischer

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Eschborn: Bebauungsplan Nr. 257 „Schöne Aussicht“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Immissionsgutachten
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Bastian Seibert

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 24.06.2024

Datum bis:  26.07.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 „Schöne Aussicht“ beschlossen.

Planziel ist die Neuaufstellung des derzeit noch geltenden Bebauungsplanes Nr. 146 „Für das Gebiet Schöne Aussicht“, der am 08.09.1976 rechtsverbindlich wurde. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt Eschborn planungsrechtliche Klarheit vor dem Hintergrund der inzwischen vollzogenen baulichen Entwicklung im Gebiet sowie eine aktuelle Grundlage für eine behutsame Nachverdichtung zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften einschließlich Begründung, dem Umweltbericht, dem Gutachten Nr. T 5386, Rev. 1 im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 257 „Schöne Aussicht“ der Stadt Eschborn – Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen und erforderlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen, Rev. 1 mit Ergänzung der textlichen Festsetzungen für den Teilbereich WA 2 entlang der Hauptstraße, der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, der DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ und den umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von 

Montag, dem 24.06.2024 bis Freitag, dem 26.07.2024 

im Internet auf der Homepage der Stadt Eschborn unter dem Link https://www.eschborn.de unter der Rubrik Leben in Eschborn / Planen, Bauen und Wohnen / Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Eschborn, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 8.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 26.07.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.