Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Königstein im Taunus: Bebauungsplan M 11.1 „Am Wacholderberg“ 1. Änderung, Mammolshain

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Faunistische Potentialabschätzung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 01.07.2024

Datum bis:  02.08.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 13.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan M 11.1 „Am Wacholderberg“ 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung der Grundstücke und die Anpassung der Festsetzungen an die Gegebenheiten vor Ort und die mittlerweile standardmäßigen Klimaschutzfestsetzungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung sowie die Potenzialabschätzung hinsichtlich des Vorkommens von artenschutzrechtlich besonders zu prüfenden Arten wird in der Zeit von

Montag, dem 01.07.2024 bis einschließlich Freitag, dem 02.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Königstein veröffentlicht. Zudem sind die Unterlagen auf der Beteiligungsplattform https://he.bauleitplanung-online.de/ abrufbar.

Als zusätzliches Angebot werden die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116) öffentlich ausgelegt.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 02.08.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.