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Waldems: Bebauungsplan „Am alten Sportplatz“
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Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung
Berichtigung des FNP
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnische Untersuchung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Bastian Seibert
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 15.07.2024
Datum bis: 16.08.2024 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldems hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Planziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO, um den Anforderungen der im ländlichen Raum häufig vorzufindenden und auch im Bereich des vorliegenden Plangebietes angestrebten Durchmischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe gerecht zu werden und gleichzeitig die Gebietsentwicklung auf dem Areal des ehemaligen Sportplatzes zu steuern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften einschließlich zugehöriger Begründung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die schalltechnische Untersuchung wird in der Zeit von
Montag, dem 15.07.2024 bis einschließlich Freitag, dem 16.08.2024
im Internet unter der Adresse https://gemeinde-waldems.de unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen veröffentlicht. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Waldems, Ortsteil Esch, Schulgasse 2.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 16.08.2024.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.