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Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Babenhausen: Bebauungsplan "In den Steinäckern 2022"
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Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Plankarte BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Schalltechnische Untersuchung
Abwägung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Holger Fischer
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 19.07.2024
Datum bis: 19.08.2024 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat den Bebauungsplan „In den Steinäckern 2022“ in ihrer Sitzung am 11.07.2024 im Entwurf zur Offenlage beschlossen.
Allgemeines Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die Straßen „In den Steinäckern“ „Ziegelhüttenstraße“, „Erlochweg“ und „Schafbrückenweg“ begrenzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Schalltechnischer Untersuchung, den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltrelevanten Stellungnahmen liegt in der Zeit von
Freitag, dem 19.07.2024 bis einschl. Montag, dem 19.08.2024
im Rathaus der Stadt Babenhausen, Zimmer 200, Marktplatz 2, 64832 Babenhausen während der folgenden Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr
freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zur Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (06073) 602-74 erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes kann im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Babenhausen unter www.babenhausen.de und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an martina.seuss@babenhausen.de oder während der obigen Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen sind nach telefonischer Terminabsprache auch außerhalb der angegebenen Dienststunden möglich.
Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.
Die in den textlichen Festsetzungen genannte DIN-Vorschrift wird im Rathaus der Stadt Babenhausen mit den o.g. Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Montag, dem 19.08.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.