Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Babenhausen: Bebauungsplan "In den Steinäckern 2022"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Schalltechnische Untersuchung
Abwägung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Holger Fischer

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 19.07.2024

Datum bis:  19.08.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat den Bebauungsplan „In den Steinäckern 2022“ in ihrer Sitzung am 11.07.2024 im Entwurf zur Offenlage beschlossen.

Allgemeines Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die Straßen „In den Steinäckern“ „Ziegelhüttenstraße“, „Erlochweg“ und „Schafbrückenweg“ begrenzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Schalltechnischer Untersuchung, den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltrelevanten Stellungnahmen liegt in der Zeit von

Freitag, dem 19.07.2024 bis einschl. Montag, dem 19.08.2024

im Rathaus der Stadt Babenhausen, Zimmer 200, Marktplatz 2, 64832 Babenhausen während der folgenden Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:

montags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

mittwochs von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr

freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (06073) 602-74 erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Babenhausen unter www.babenhausen.de und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an martina.seuss@babenhausen.de oder während der obigen Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen sind nach telefonischer Terminabsprache auch außerhalb der angegebenen Dienststunden möglich. 

Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.

Die in den textlichen Festsetzungen genannte DIN-Vorschrift wird im Rathaus der Stadt Babenhausen mit den o.g. Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, dem 19.08.2024

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.