Planungsbüro Fischer

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Wetzlar: Bebauungsplan Nr. 219 "Eiserne Hand" 2. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Fetsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 14.10.2024

Datum bis:  11.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in der Sitzung am 13.09.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 219 „Eiserne Hand“ beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll für den Bereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 219 „Nördlich der Braunfelser Straße / Eiserne Hand“ der Stadt Wetzlar aus dem Jahr 1967 und dessen 1. Änderung aus dem Jahr 2021 sowie Nr. 6 „Im Feldchen / Vor der alten Straße“ der Gemeinde Steindorf aus dem Jahr 1967 eine bestandsorientierte Anpassung der Planung an erfolgte Entwicklungen und Veränderungen sowie an aktuelle Rechtsgrundlagen und Vorgaben erfolgen. Dies umfasst, neben einer Überleitung auf aktuelle Rechtsnormen und hier insbesondere auf die Baunutzungsverordnung in der derzeit rechtsgültigen Fassung, unter anderem die Steuerung und bestandsorientierte Sicherung entsprechender Einzelhandelsbetriebe und somit die Anpassung der Planung an die einschlägigen Ziele der Raumordnung sowie die Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von Montag, dem 14.10.2024 bis einschließlich Montag, dem 11.11.2024 im Internet unter der Adresse www.wetzlar.de/bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Foyer des Neuen Rathauses, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, den 11.11.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.