Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Hochheim am Main: Bebauungsplan XL „Dorotheenhof“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Leitfaden zur artenschutzrechtlichen Prüfung
Geo- und abfalltechnischer Untersuchungsbericht
Geophysikalischer Bericht
Schalltechnische Stellungnahme
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage

Datum von: 21.10.2024

Datum bis:  08.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hochheim am Main hat am 27.01.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XL „Dorotheenhof“ im Stadtteil Hochheim am Main beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die nördlich angrenzende Fläche des Dorotheenhofes im Sinne einer Ortsrandarrondierung einer Wohnnutzung zuzuführen. Ergänzend wird eine kleinflächige Entwicklungsoption für das südöstlich ansässige Weingut Dorotheenhof vorbereitet (Halle, Lager). Kleinflächig wird hierfür ein Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Weingut ausgewiesen werden. Nördlich angrenzend ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO vorgesehen. Neben der Ausweisung von Flächen zur Ein- und Durchgrünung erfolgt die Aufnahme grünordnerischer Maßnahmen innerhalb des Plangebietes.

Der Planungsprozess hat aufgrund der Konkretisierung der städtebaulichen Entwicklungsabsichten ergeben, dass der räumliche Geltungsbereich nachfolgend der Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB reduziert wird. Folgende Änderungen ergeben sich dadurch:

-          Reduktion des räumlichen Geltungsbereiches um das Flurstück 327/1

-          Immissionsschutzrechtliche Betrachtung durch eine Schalltechnische Stellungnahme

-          Ergänzung einer Versickerungsmulde auf Flurstück 327/4

-          Anpassung der zulässigen Nutzungen im Bereich des Sondergebietes Weingut

Durch diese Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt, sodass eine erneute Entwurfsoffenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs.2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt. Die Dauer der Beteiligung wird auf drei Wochen verkürzt (§ 4a Abs.3 Satz 3 BauGB). Es wird in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 4a Abs.3 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB werden die Planunterlagen Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Geophysikalischem Bericht und Geo- und abfalltechnischer Untersuchungsbericht sowie schalltechnischer Stellungnahme in der Zeit vom

Montag, dem 21.10.2024 bis einschließlich Freitag, dem 08.11.2024

im Internet unter der Adresse https://www.hochheim.de/Rathaus/Rathaus-online/Dienstleistungen-A-Z/Bebauungsplan veröffentlicht.

Zudem erfolgt die Einstellung in das zentrale Internetportal des Landes Hessen (bauleitplanung.hessen.de).

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Leuchter Villa, Stadtplanungsamt, Burgeffstraße 15, 65239 Hochheim am Main.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 08.11.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.