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Kirchhain: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Rußweg II“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
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Bebauungsplan gesamtBebauungsplan Artenschutz
Bebauungsplan Naturschutz
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Anlage Bodenkompensation
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 16.12.2024
Datum bis: 07.02.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 08.07.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rußweg II“ in der Kernstadt Kirchhain sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Alsfelder Straße. Aufgrund der Lage des Gebietes und der konkreten Nachfrage nach Gewerbeflächen ist die städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebietes und damit die Aufstellung des Bebauungsplanes städtebaulich begründet. Aufgrund der Überplanung derzeitig landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Vorbereitung eines umfassenden Eingriffes in Boden, Natur und Landschaft sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln.
Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Mittelhessen 2010 und überwiegend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Kleinere Teilflächen sind jedoch nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, dem 07.02.2025
im Internet unter der Adresse https://www.kirchhain.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Verwaltungsgebäude „Blauer Löwe“, Stadtverwaltung Kirchhain, Borngasse 20, Zimmer 25, 35274 Kirchhain
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 07.02.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie zum Vorentwurf eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen abgegeben haben, erhalten Sie in der Anlage die Auswertung und Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.