Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Eiterfeld: Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Koppelhute“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 17.06.2024

Datum bis:  19.07.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eiterfeld hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Koppelhute“ und am 23.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich östlich angrenzend an den Geltungsbereich der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet OT Leibolz“ von 2009 geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ für den eigentlichen Bereich des Plangebietes sowie die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die optimierte Nutzung weiterer Betriebsflächen zu gewerblichen Zwecken im Bereich der Flurstücke 4/8 teilweise, 5/2 teilweise, 5/3 teilweise, 7/12 teilweise, 29/1 teilweise und 63/9 teilweise im Südwesten des Plangebietes. Für diesen Bereich wird entsprechend den bisherigen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zur Art der baulichen Nutzung auch künftig Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

 Montag, dem 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, dem 19.07.2024

 

im Internet unter der Adresse www.eiterfeld.de/rathaus/aktuelle-bauleitplanung/index.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld, Ebene 3, Zimmer 306.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 19.07.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.