Planungsbüro Fischer

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Schmitten: Bebauungsplan „Hochstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Bastian Seibert

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 17.06.2024

Datum bis:  26.07.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmitten hat am 01.03.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstraße“ beschlossen.

Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Mischgebiets geschaffen werden. Planziel ist die planungsrechtliche Sicherung der auf dem Gelände bestehenden Nutzungen des ansässigen Betriebes (Garagen, Containerüberdachung, Freiflächen) und die Schaffung klarer Planungsvorgaben für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung durch die Ausweisung eines weiteren Baufeldes in diesem Bereich. Der Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 stellt das Plangebiet bereits als bestehende Mischbaufläche dar. Somit ist die Fläche aus der vorbereitenden Bauleitplanung entwickelt und grundsätzlich auch an die Ziele der Raumordnung angepasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften einschließlich zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den umweltrelevanten Stellungnahmen wird in der Zeit von 

Montag, dem 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, dem 26.07.2024

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schmitten und der dem Link www.schmitten.de unter der Rubrik Aktuelles / öffentliche Bekanntmachungen / Offenlage von Bebauungsplänen und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/s-u veröffentlicht. Dort sind die Unterlagen einsehbar und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt zu jedermanns Einsicht eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Schmitten, Ortsteil Schmitten, Parkstraße 2, Zimmer 36.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 26.07.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.