Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Bischoffen: Bauleitplanung der Gemeinde Bischoffen, Ortsteil Bischoffen Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Nordwestlich der Wachtstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Bestandskarte zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 17.07.2024

Datum bis:  23.08.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen hat am 27.02.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Bereich „Nordwestlich der Wachtstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.

Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung des bebauten Ortsteiles im Bereich nordwestlich der Wachtstraße, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung (ehem. Tennisplätze) und durch die angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Geplant ist die Neuausweisung von zwei Baugrundstücken im Nordwesten der Ortslage, da dieser Bereich bereits über die Wachtstraße erschlossen ist, über den Flächennutzungsplan aber nicht als bestehende oder geplante Siedlungsfläche dargestellt wird (Darstellung beinhaltet Tennisplätze). Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Allg. Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO.

Die Planunterlagen der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung (Plankarte, Begründung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) werden in der Zeit von

Mittwoch, dem 17.07.2024 bis einschließlich Freitag, dem 23.08.2024 

im Internet auf der Homepage www.bischoffen.de unter der Rubrik Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Bebauungspläne veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Bischoffen, Schulstraße 23, Abteilung Bauen und Umwelt, 35649 Bischoffen. 

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 23.08.2024. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.  

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.