Planungsbüro Fischer

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Nidderau: Bauleitplanung der Stadt Nidderau, Stadtteil Ostheim Bebauungsplan Nr. 5-016-00 „Mühlweide II“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzgutachten
Verkehrsuntersuchung
Archäologisch-geophysikalische-Prospektion
Geotechnische Untersuchungen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 22.07.2024

Datum bis:  30.08.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidderau hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 „Mühlweide II“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Anschluss an die Ortslage des Stadtteils Ostheim der Stadt Nidderau. Das Gebiet wird im Osten durch die Abzweigung der Wonnecker Straße bzw. der Straße In den Pfortenwiesen sowie im Süden überwiegend durch die Wonnecker Straße (Landesstraße L 3009) sowie durch den Wegeverlauf der Ostheimer Straße begrenzt und schließt im Norden sowie Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich als neues Wohngebiet mit ergänzenden sozialen Einrichtungen sowie einer hohen Freiraum- und Wohnumfeldqualität geschaffen werden. Die Gebietsentwicklung soll darüber hinaus durch die Errichtung eines zentralen Feuerwehrstandortes als Ersatz für die bisherigen und nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorgaben entsprechenden Stützpunkte in den Stadtteilen Ostheim und Windecken im westlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet sowie durch die Ausweisung von weiteren Baugrundstücken für gemischte Nutzungen südlich der Wonnecker Straße ergänzt werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Grünflächen. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften und wasserrechtliche Festsetzungen formuliert. Hinzu kommt die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten Feuerwehrstandortes im westlichen Anschluss an das geplante Wohngebiet sowie die Ausweisung eines ergänzenden Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO im Bereich südlich der Wonnecker Straße. Schließlich werden entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung zur Entwicklung eines ökologisch orientierten und klimaangepassten Stadtquartiers differenzierte grünordnerische und eingriffsminimierende Festsetzungen getroffen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten, eine Verkehrsuntersuchung, eine archäologisch-geophysikalische Prospektion sowie geotechnische Untersuchungen zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit werden in der Zeit von

Montag, dem 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, dem 30.08.2024

im Internet unter der Adresse www.nidderau.de/leben-wohnen/bauen/#bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Nidderau, Am Steinweg 1, 61130 Nidderau, Zimmer O.20.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 30.08.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.