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Dautphetal: Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Dautphe Bebauungsplan „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 22.07.2024
Datum bis: 23.08.2024 einschließlich
die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 29.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ im Ortsteil Dautphe sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes für das Gemeindegebiet Dautphetal. Daher gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB zur Ausweisung. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ i.S.d. § 5 Abs.2 Nr.2 BauGB dargestellt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum nächsten Verfahrensschritt grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsflächen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und FNP-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 22.07.2024 bis einschließlich Freitag, dem 23.08.2024
im Internet auf der Homepage der Gemeinde (www.dautphetal.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 23.08.2024.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.