Planungsbüro Fischer

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Ulrichstein: Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Kölzenhain Bebauungsplan „An den Hofäckern“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 22.07.2024

Datum bis:  26.08.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat am 15.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Hofäckern“ im Stadtteil Kölzenhain (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die unbebauten Flächen in der Ortsrandlage als Dörfliches Wohngebiet ausgewiesen und städtebaulich geordnet werden. Gleichzeitig sind bisher nicht erfasste, aber genehmigte Gebäude und Nutzungen in den Geltungsbereich mit einzubeziehen. Da die Fläche von drei Seiten durch die bestehende Bebauung der Ortslage geprägt wird, erfolgt mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

 Montag, dem 22.07.2024 bis einschließlich Montag, dem 26.08.2024

im Internet unter der Adresse https://www.ulrichstein.de/ unter der Rubrik Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Ulrichstein, Marktstraße 28-32, Bauamt, Zimmer 2, 35327 Ulrichstein.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, dem 26.08.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.