Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Hofbieber: Bebauungsplan Nr. 42 „Fuldaer Straße“ sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 12.08.2024

Datum bis:  13.09.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“ sowie die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 sollen die im Bereich des Ortseinganges beidseits der Fuldaer Straße bestehenden gewerblichen und gemischten Nutzungen einschließlich der zugehörigen Verkehrsflächen bauplanungsrechtlich gesichert und im Bereich südlich der Fuldaer Straße in Richtung der Landesstraße L 3174 zugleich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von ergänzenden Baugrundstücken für gemischte Nutzungen im Zuge der Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Darüber hinaus soll mit dem Bebauungsplan das Baurecht für die Erneuerung und Umgestaltung der Fuldaer Straße, für die Errichtung eines die Landesstraße unterquerenden und in Richtung der Ortslage weitergeführten Radweges sowie für die Umgestaltung und Neuordnung der bestehenden Anbindung der Raiffeisenstraße an die Kreisstraße K 4 geschaffen werden.

Mit der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des nördlichen Bereiches des Plangebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“ geschaffen. Der südliche Teilgeltungsbereich umfasst den Bereich zweier Flurstücke für den im Flächennutzungsplan bislang „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt wird und der entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 42 „Fuldaer Straße“ überwiegend als „Gemischte Baufläche“ dargestellt werden soll. Da die geplante Festsetzung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht mehr aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wurde dieser südliche Teilgeltungsbereich zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO und eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO sowie die Schaffung des Baurechts für die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung, Ergänzung und Umgestaltung der entsprechenden Straßen und Verkehrsflächen. Zudem wird der gesetzliche Gewässerrandstreifen des Manggrabens bauleitplanerisch gesichert. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten zusätzlichen und nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus den Ökokontomaßnahmen „Nutzungseinstellung/Prozessschutz“ mit dem Ziel der natürlichen Waldentwicklung in der Gemarkung Elters, Flur 5, Flurstück 15 und Flur 6, Flurstücke 1 und 3, in der Gemarkung Langenbieber, Flur 3, Flurstück 85/2, in der Gemarkung Obernüst, Flur 2, Flurstück 1 sowie in der Gemarkung Schwarzbach, Flur 20, Flurstück 5/2, zugeordnet.

Das Planziel der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ zulasten einer „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ innerhalb des nördlichen Teilgeltungsbereiches sowie zulasten von „Gewerblicher Baufläche“ im südlichen Teilgeltungsbereich; für den Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Gewässers Manggraben werden hier zudem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Geotechnischer Bericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 12.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 13.09.2024

im Internet unter der Adresse www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 007.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 13.09.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.