Planungsbüro Fischer

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Ebsdorfergrund: Bauleitplanung der Gemeinde Ebdsorfergrund, Ortsteil Ebsdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Auf der Sonnenseite“– 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Karte Baulückenkartierung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 14.08.2024

Datum bis:  20.09.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebsdorfergrund hat am 22.04.2024 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Auf der Sonnenseite“ 1.Änderung und Erweiterung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Ebsdorf beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ergänzung und Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (i.S.d. § 4 BauNVO), um der weiteren Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Ebsdorf auch künftig gerecht zu werden. Das nordwestlich angrenzende und in der Entwicklung befindliche Baugebiet „Auf der Sonnenseite“ soll nach Südosten hin erweitert werden. Neben der Ausweisung von Bauflächen wurden zum Entwurf Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die über einen Städtebaulichen Vertrag gesichert werden, mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Neben der Ausweisung von Eingrünungsflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet textlich festgesetzt und ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass im Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs.3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Die Planziele gelten daher auch analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, der die Flächen derzeit überwiegend als lw. Nutzflächen darstellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, FNP-Plankarte mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Mittwoch, dem 14.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 20.09.2024

im Internet unter der Adresse www.ebsdorfergrund.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, FB Bauen, Planen, Umwelt und Energie, Zimmer 1, 35085 Ebsdorfergrund.

Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel auch unter der E-Mail-Adresse gemeinde@ebsdorfergrund.de möglich.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 20.09.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie in der Anlage die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.