Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Butzbach: Stadt Butzbach, Kernstadt Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzbericht
Bericht Altlasten
Abwasserkonzept
Verkehrsuntersuchung
Verkehrsuntersuchung Anlagen
Verkehrsuntersuchung Anhang 1
Verkehrsuntersuchung Anhang 2
Verkehrsuntersuchung Anhang 3
Verkehrsuntersuchung Anhang 4
Schallgutachten
Umwelt Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 19.08.2024

Datum bis:  20.09.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die über die Jahre gewachsene und sich verändernde Nutzungsstruktur planungsrechtlich gefasst, die städtebaulich geordnete Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes sichergestellt und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen formuliert werden. Planziel des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ ist damit im Wesentlichen die Sicherung des ehemaligen Produktionsstandortes als Standort für Industrie und Gewerbe.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) und wasserrechtlichen Festsetzungen (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 37 Abs. 4 Satz 2 und 3 HWG), Begründung, Umweltbericht, dem Bericht über Altlasten und Verdachtsflächen im Planungsgebiet Kenntnisstand, allgemeine Gefährdungsbeurteilung, Berücksichtigung im Planungsverfahren, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Schalltechnischen Untersuchungen (Gutachten Nr. 420M4 G), dem Grundlegenden Abwasserkonzept, der Verkehrsuntersuchung einschließlich Verkehrsflusssimulation inkl. Anhang und Anlagen, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zum Planverständnis notwendigen DIN-Normen werden in der Zeit von

Montag, dem 19.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 20.09.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/themen/bebauungsplaene und auch über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 207.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 20.09.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.