Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Rabenau: Bebauungsplan „Solarpark Odenhausen“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung B-Plan
Flächennutzungsplan
Begründung Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte Teil 1 zum Umweltbericht
Bestandskarte Teil 2 zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 19.08.2024

Datum bis:  20.09.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenau hat am 12.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Odenhausen“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Odenhausen beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dafür erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, wodurch eine nachhaltige Energieversorgung aufgebaut und diese regional gesichert wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren zu ändern ist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 19.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 20.09.2024

im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-rabenau.de/category/rathaus/bebauungsplan/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Rabenau, Eichweg 14, Bauabteilung, Zimmer 17 (OG).

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 20.09.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.