Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Kirchhain: Bebauungsplan „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“ sowie und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schallimmissionsprognose
Abwägungen B-Plan
Abwägungen FNP

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 26.08.2024

Datum bis:  27.09.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirchhain hat am 27.03.2023 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Sondergebiet Heizhaus Über dem Hopfengarten“ sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Stausebach beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Fläche im Nordwesten angrenzend zur Ortslage als Sondergebiet gemäß § 11 Abs.2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Heizhaus ausgewiesen werden, um die Energieversorgung des Ortes bzw. für die Energiegenossenschaft zu sichern. Die Planung dient der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Wärme, die durch die Verbrennung von Holzhackschnitzeln (nachwachsende Rohstoffe) gewonnen werden soll. Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt den Geltungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft Bewirtschaftungs- und Pflegefläche sowie in einem kleinen Teilbereich als Wohnbaufläche Bestand dar. Demnach ist der Bebauungsplan zunächst nicht gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt, weshalb dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Schallimmissionsprognose, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 26.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 27.09.2024

im Internet unter der Adresse www.Kirchhain.de unter der Rubrik Verwaltung-Politik / Verwaltung / Bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Kirchhain, Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, Borngasse 20, 35274 Kirchhain während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 27.09.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie in der Anlage die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.