Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Reiskirchen: Bebauungsplan Nr. 5.6 „Die Beune/Sandweg“ – 1. Änderung und Erweiterung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ermittlung Bodenkompensation
Kompensationsmaßnahme
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 02.09.2024

Datum bis:  11.10.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 07.12.2022 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für das o.g. Bauleitplanverfahren beschlossen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Ausweisung eines Wohngebietes im Südosten der Ortslage Burkhardsfelden, südlich der Bergstraße. Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen (genehmigten) Flächennutzungsplan entwickelt, der das Baugebiet als geplante Wohnbaufläche darstellt. Zusätzlich werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 02.09.2024 bis einschließlich Freitag, dem 11.10.2024

im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-reiskirchen.de/bauen/beteiligungsverfahren veröffentlicht.  

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 14.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 11.10.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie in der Anlage die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.