Planungsbüro Fischer

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Freudenberg am Main: Bebauungsplan "Werk 1 (Neue Stadtmitte)" - 1. Bauabschnitt

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Immissionsberechnung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Holger Fischer

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 09.09.2024

Datum bis:  11.10.2024 einschließlich

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Werk 1 (Neue Stadtmitte)“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss umfasst auch den sog. „Containerplatz“ im Bereich Dürrbachstraße/Wiesenweg, dieser bildet den 1. Bauabschnitt. Planziel des Bebauungsplanes für den 1. Bauabschnitt ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), um das Bauplanungsrecht für eine Einzelhausbebauung zwischen den Hochwasserschutzanlagen und der Straße Wiesenweg zu schaffen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann in der Zeit von

 

Montag, dem 09.09.2024 bis einschl. Freitag, dem 11.10.2024

 

auf der Homepage der Stadt Freudenberg am Main (www.freudenberg-main.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Sie liegen zudem in der Stadtverwaltung Freudenberg am Main, Hauptstraße 152, Bauamt während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an bauamt@freudenberg-main.de oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift sind nach telefonischer Terminabsprache auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden möglich.

Hinweis zum Verfahren: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.07.2023 den eigentlich zur Beschleunigung von Bauleitplanverfahren eingeführten § 13b BauGB für unionsrechtswidrig erklärt hat, musste auch das vorliegende Bauleitplanverfahren umgestellt werden. Da im Regelverfahren die Beteiligung grundsätzlich zweistufig ausgestaltet ist, bedarf es in Baden-Württemberg auch der Nachholung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Aufstellungsverfahren von Neuem begonnen werden muss (Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg, Heft 3/2024, Seite 92 (01. März 2024)). Daher sind auch für den Bebauungsplan „Werk 1 (Neue Stadtmitte)“ die frühzeitigen Beteiligungsverfahren zu wiederholen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.