Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Herbstein: Bebauungsplan "Schloßgarten" - 2. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Plankarte Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen zum Bplan
Umweltrelevante Stellungnahmen zum FNP

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 09.09.2024

Datum bis:  11.10.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herbstein hat am 21.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Schloßgarten“ - 2. Änderung und Erweiterung im Stadtteil Stockhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die beiden bestehenden Gebäude Am Hopfengarten der Gemeinschaft Altenschlirf mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schloßgarten“ aufgenommen werden, um eine bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Gebäude zu bekommen. Zur Ausweisung gelangt ein Allg. Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Die Erschließung erfolgt von Südosten her über die L 3182. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet ausgewiesen.

Zum Entwurf wurde der Geltungsbereich im Südwesten geringfügig erweitert, sodass das Flurstück 7/1tlw. in der Flur 16 nun ebenfalls im Geltungsbereich liegt. In diesem Bereich wird der Gehölzbestand sowie Teilbereiche der Grünfläche im Rahmen der Ausgleichsplanung zum Erhalt bzw. zur Pflege und Entwicklung festgesetzt. Durch die Ausweisung der Erhaltungsflächen soll der vorhandene Gehölzbestand geschützt bzw. ergänzt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung, der Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von


Montag, dem 09.09.2024 bis einschließlich Freitag, dem 11.10.2024


im Internet unter der Adresse https://www.herbstein.de in der Rubrik Bauen&Wohnen unter dem Reiter Bauleitpläne veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Herbstein, Markplatz 7, 36358 Herbstein, Zimmer 12.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 11.10.2024.

 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen. 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.