Planungsbüro Fischer

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Karben: Bebauungsplan Nr. 231 „Kindergarten, Grundschule und Wohnen – Am Hang“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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E_BP_231_Kindergarten, Grundschule und Wohnen – Am Hang_m.TF
E_BG_231_Kindergarten, Grundschule und Wohnen – Am Hang
E_UB_231_Kindergarten, Grundschule und Wohnen - Am Hang
LPLAN_Kindergarten Grundschule und Wohnen Am Hang
Artschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schallgutachten
Verkehrsuntersuchung
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 23.09.2024

Datum bis:  01.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 13.09.2024 die Entwurfsoffenlage des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Planziel des Bauleitplanverfahrens ist es u.a., die bestehenden Gemeinbedarfsflächen zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Wohnbebauung und den Neubau der Grundschule zu schaffen. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurde die Bezeichnung in Bebauungsplan Nr. 231 „Kindergarten, Grundschule und Wohnen - Am Hang“ geändert und das Sportgelände aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im sogenannten „Regelverfahren“ gemäß BauGB durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB wurde daher eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Schalltechnischem Gutachten, Verkehrsuntersuchung, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der Bekanntmachung werden in der Zeit von 

Montag, dem 23.09.2024 bis einschließlich Freitag, dem 01.11.2024

im Internet unter der Adresse https://www.karben.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung-bauen-wohnen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/ veröffentlicht. Gemäß § 3 (2) BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter http://www.bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Karben, Rathausplatz 1 in 61184 Karben im Fachbereich 5, Zimmer 202 und 206.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 01.11.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.