Planungsbüro Fischer

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Neustadt (Hessen): Bebauungsplan Nr. 15 „Agri-PV-Park Mengsberg“ sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 30.09.2024

Datum bis:  28.10.2024 einschließlich

An die Stadt Neustadt (Hessen) ist ein Vorhabenträger herangetreten und hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um den Bereich südlich des Stadtteils Mengsberg und nördlich des Stadtteils Momberg für die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage planungsrechtlich abzusichern und die Versorgung mit erneuerbarer Solarenergie regional zu sichern. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Anlage, welche sowohl der landwirtschaftlichen Nutzung als auch der Stromerzeugung durch solare Strahlungsenergie („Agri-PV“) dient. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat über dieses Projekt beraten, es als grundsätzlich städtebaulich sinnvoll eingestuft und am 23.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Agri-PV-Park Mengsberg“ und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage durch die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind dementsprechend städtebaulich begründet und erforderlich und erfolgen im zweistufigen Regelverfahren.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, dem 30.09.2024 bis einschließlich Montag, dem 28.10.2024

im Internet unter der Adresse www.neustadt-hessen.de unter der Rubrik Startseite > Leben & Stadtinfo > Bauen & Wohnen > Bebauungspläne im Entwurf veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Neustadt (Hessen), Ritterstraße 5 - 9, 35279 Neustadt (Hessen), Zimmer-Nr. 1 Bürgerservice. In der Verwaltung wird zusätzlich die DIN SPEC 91491 (Agri-Photovoltaik-Anlagen - Anforderungen an die Nutztierhaltung) ausgelegt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, dem 28.10.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.