Planungsbüro Fischer

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Weilburg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flur 1, Flurstück 4/1 und 4/2“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Ergebnisse faunistische Untersuchung
Plankarte Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 14.10.2024

Datum bis:  15.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flur 1, Flurstück 4/1 und 4/2“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Hasselbach. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung einer Wohnbaufläche.

Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom

Montag, dem 14.10.2024 bis einschließlich Freitag, dem 15.11.2024

auf der Internetseite der Stadt Weilburg https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Stadtbauamt Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 15.11.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.