Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Nidda: Bebauungsplan Nr. N 37 „Sport- und Freizeitanlage an der Gymnasiumstraße“

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 14.10.2024

Datum bis:  15.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nidda hat in der Sitzung am 15.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 37 „Sport- und Freizeitanlage an der Gymnasiumstraße“ gefasst und am 17.09.2024 die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen.

Im Bereich westlich der Gymnasiumstraße und südlich der Krötenburgstraße ist im nördlichen Anschluss an das städtische Freibad die Errichtung einer Dreifeldsporthalle für den Schul- und Vereinssport als Ersatzbau für die abgängige Sporthalle des Gymnasiums vorgesehen. Darüber hinaus ist in diesem Bereich der Rückbau des Hallenbades mit anschließendem Neubau am derzeitigen Standort sowie die Neuordnung und Attraktivierung des bestehenden Rasensportfeldes und von Teilbereichen des Festplatzes einschließlich der bisherigen Fußwege und Freiflächen geplant. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Entwicklung und Neuordnung des Gesamtbereiches als modernes und repräsentatives Sport- und Freizeitzentrum für unterschiedliche Ziel- und Nutzergruppen mit einer hohen Aufenthalts- und Freiraumqualität geschaffen werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von differenzierten Flächen für Sport- und Spielanlagen, von Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen mit besonderen Zweckbestimmungen sowie von öffentlichen Grünflächen und einer Fläche für die geplante Errichtung einer Energiezentrale. Darüber hinaus beinhaltet der Bebauungsplan unter anderem eingriffsminimierende und grünordnerische Festsetzungen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften mit Vorgaben zur Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen sowie der Grundstücksfreiflächen und wasserrechtliche Festsetzungen zur Verwertung von anfallendem Niederschlagswasser. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich Ökopunkte aus der Ökokontomaßnahme „Extensiv genutzte Frischwiesen, Flutrasen, Kleingewässer“ (Gemarkung Nidda, Flur 9, Flurstück 170) sowie aus der Ökokontomaßnahme „Extensiv genutzte Frischwiesen, Feuchte Hochstaudenflure und Röhricht“ (Gemarkung Eichelsdorf, Flur 3, Flurstück 113) zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Schalltechnische Untersuchung, eine Verkehrsuntersuchung, ein geotechnischer Bericht, ein Hydrogeologisches Gutachten, ein Entwässerungskonzept sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von 

Montag, dem 14.10.2024 bis einschließlich Freitag, dem 15.11.2024

im Internet unter der Adresse www.nidda.de/leben/bauen-wohnen/bauflaechen-in-der-entwicklung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz (Rathaus), Zimmer 204.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 15.11.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.