Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Maintal: Bebauungsplan „Am Berghof''

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 21.10.2024

Datum bis:  30.11.2024 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Berghof“ im Stadtteil Wachenbuchen beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeine Wohngebiets im Sinne des § 4 BauNVO geschaffen werden. Darüber hinaus wurden externe Ausgleichsflächen in die Planung integriert.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO), Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Konzept zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten im Hinblick auf Vorkommen des Feldhamsters, Orientierendem Geotechnischen Gutachten, Studie zur Entwässerung und der zugehörigen Betrachtung zum Schlammrückhalt (RRB), Kurzbericht des Energiekonzeptes, Geophysikalischer Prospektion zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern, Mobilitätskonzept, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnischer Stellungnahme, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die zum Verständnis der Festsetzungen notwendigen DIN-Normen und Regelwerke werden in der Zeit von 

Montag, dem 21.10.2024 bis einschließlich Freitag, dem 29.11.2024

im Internet unter der Adresse https://www.maintal.de/seite/369799/bebauungspl%C3%A4ne.html veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Maintal, Klosterhofstraße 4 – 6, 63477 Maintal.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 29.11.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.