Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Rosbach v.d. Höhe: Bebauungsplan OR/29 "Friedberger Straße"
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Plankarte BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Bestands- und Maßnahmenkarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ergänzung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Musterbögen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lärmgutachten
Verkehrsgutachten
Geotechnische Stellungnahme
Stellungnahme Entwässerung Ohlsen
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage
Datum von: 28.10.2024
Datum bis: 29.11.2024 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v.d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 08.10.2024 die Umstellung des dem der Aufstellung des Bebauungsplanes zu Grunde liegenden Verfahrens beschlossen. Zur Anwendung gelangte zunächst das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Maßnahme der Innenentwicklung). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nun im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. Des Weiteren wurde in der Sitzung seitens der Stadtverordnetenversammlung der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan OR/29 „Friedberger Straße“ (2. Entwurf) gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im Stadtteil Ober-Rosbach im Sinne einer baulichen Nachverdichtung im Bereich rückwärtiger Gartenflächen in der Friedberger Straße geschaffen werden, um der konstanten Nachfrage nach Wohnraum gerecht werden zu können. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Des Weiteren ist eine externe Ausgleichsmaßnahme Bestandteil des Bebauungsplanes.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie dessen Fortschreibung, ein Geotechnischer Bericht – Grundwassermonitoring, ein Fachbericht Verkehr, eine schalltechnische Untersuchung und eine Stellungnahme zur hydraulischen Situation des Kanalnetzes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom
28.10.2024 - einschl. 29.11.2024
auf der Internetseite der Stadt Rosbach v.d. Höhe http://www.rosbach-hessen.de unter der Rubrik Wirtschaft & Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspläne-in-Aufstellung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Außenstelle der Stadtverwaltung Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach, Dieselstraße 12, 1 OG.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 29.11.2024.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.