Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Künzell: Bebauungsplan „Solarpark Engelhelmser Hecken“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 28.10.2024
Datum bis: 29.11.2024 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Engelhelmser Hecken“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie aufzubauen und die regionale Versorgung zu sichern. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des fehlenden Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für einen Solarpark notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Es wird zeitgleich geprüft, ob die Gemeinde Künzell das Verfahren nach Abschluss der Frühzeitigen Beteiligung zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplanaufstellungsverfahren zu wechseln präferiert. Die Anregungen und Stellungnahmen aus der Beteiligung dienen als Beurteilungsgrundlage.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 28.10.2024 bis einschließlich Freitag, dem 29.11.2024
im Internet unter der Adresse kuenzell.de/Service/Bauen-und-Wohnen in der Offenlegung (aktuelle Beteiligungsverfahren) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 29.11.2024.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.