Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Frankenberg/Burgwald: Bebauungsplan Nr. 1 e "Wickersdorfer Ring III"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 21.10.2024

Datum bis:  13.12.2024 einschließlich

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Frankenberg/Burgwald hat in ihrer Sitzung am 30.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1e „Wickersdorfer Ring III“ (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg/Burgwald“) beschlossen.

Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes ist ausschließlich die zeichnerische Anpassung der Ausweisungen sowohl der öffentlichen Straßenverkehrsflächen an den Bestand bzw. an das Liegenschaftskataster als auch die Modifizierung von Teilbereichen der an die Erschließungsstraße angrenzenden Gewerbegebiete, einschließlich der überbaubaren Grundstücksflächen. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbepark Frankenberg / Burgwald“ gelten unverändert fort.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom

21.10.2024 - einschl. 22.11.2024

auf der Internetseite der Stadt Frankenberg (Eder) www.frankenberg.de unter der Rubrik Leben & Wohnen/ Bauen und Wohnen/Bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Frankenberg (Eder), Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt, vor Zimmer 300, Obermarkt 7 – 13, 35066 Frankenberg (Eder).

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben. 

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 13.12.2024. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.