Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Fernwald: Bebauungsplan "Ergänzungsplan Gewerbegebiete Annerod"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Holger Fischer

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Datum von: 18.11.2024

Datum bis:  20.12.2024 einschließlich

Die Gemeindevertretung Fernwald hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 die Änderung der Bebauungspläne "In der Brennhaar", "In der Brennhaar II", "In der Brennhaar III" und "Hintere Siemensstraße" beschlossen, um die noch vorhandenen Potenziale im Bereich der bestehenden Bebauungspläne zu prüfen und für eine gewerblich-industrielle Nutzung zu sichern. Der die genannten Bebauungspläne überlagernde Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ergänzungsplan Gewerbegebiete Annerod“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, dem 20.12.2024

im Internet unter der Adresse www.fernwald.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachung-der-bauleitplaene-im-verfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fernwald, Bauamt, Oppenröder Straße 1, 35463 Fernwald. 

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 20.12.2024

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.