Planungsbüro Fischer

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Dautphetal: Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Hommertshausen Ergänzungssatzung „Am Sonnenhang“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Bestandskarte

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 25.11.2024

Datum bis:  10.01.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 09.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) der Ergänzungssatzung im Bereich „Am Sonnenhang“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im OT Hommertshausen beschlossen.

Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung des bebauten Ortsteiles im Bereich östlich der Straße „Am Sonnenhang“, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Geplant ist die Neuausweisung eines Baugrundstückes im Norden der Ortslage, da dieser Bereich bereits über die Straße „Am Sonnenhang“ durch einen Stichweg erschlossen ist, über den Flächennutzungsplan aber nur landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, den 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025

im Internet unter der Adresse www.dautphetal.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 10.01.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.