Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Usingen: Bebauungsplan „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ – 1. Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Shari Kempel
M.Sc. Geographie
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 25.11.2024
Datum bis: 13.12.2024 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 07.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ beschlossen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ soll ausschließlich die textliche Festsetzung Nr. 2.1.1 des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ von 2010 dahingehend ergänzt werden, dass innerhalb des Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Medi-zinisch-Klinisches Zentrum“ auch Gebäude für sonstige nicht störende gewerbliche Nutzungen ausnahmsweise zugelassen werden können. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ von 2010 sollen im Übrigen unverändert fortgelten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von
Montag, dem 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, dem 13.12.2024
im Internet unter der Adresse www.usingen.de/bauen-und-stadtentwicklung/staedtebauliche-gebietsentwicklung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 13.12.2024.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beab-sichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellung-nahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.