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Reiskirchen: Bauleitplanung der Gemeinde Reiskirchen, Ortsteil Reiskirchen Bebauungsplan Nr.2 „Auf den Rieden / Industriegebiet Bänninger“ – 6.Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 25.11.2024
Datum bis: 10.01.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reiskirchen hat am 31.01.2024 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Auf den Rieden / Industriegebiet Bänninger“ - 6. Änderung im Bereich „Freiherr-vom-Stein-Straße / Bänningerstraße“ im Ortsteil Reiskirchen beschlossen (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB).
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Ergänzung der Art der Nutzung im Gewerbegebiet. Hier soll als vierte Nutzung die Festsetzung einer Bäckereifiliale mit einer Verkaufsfläche und einem Sitzbereich ergänzt werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Insgesamt erfolgt eine Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, so dass die Änderung gemäß § 13 BauGB vorgenommen werden kann.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
Montag, dem 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, dem 10.01.2025
im Internet unter der Adresse (https://www.gemeinde-reiskirchen.de/bauen/beteiligungsverfahren/) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Reiskirchen, Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen, Fachbereich III, Fachdienst Hochbau, Zimmer 14, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 10.01.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB.
Gemäß § 4 Abs.2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.