Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Ober-Mörlen: Bebauungsplan Nr. 14a "Schießhütte II" - 3. Bauabschnitt
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Plankarte BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Abwägung
Verkehrsuntersuchung
Immissionsberechnung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Karte zum Reptilienhabitat
Bestands- und Maßnahmenkarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Klimaökologisches Gutachten
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Holger Fischer
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 25.11.2024
Datum bis: 03.01.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt beschlossen. Allgemeines Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Anschluss an den südlichen Siedlungsrand von Ober-Mörlen zwischen Gaulskopfstraße, Dr.-Werner-Stoll-Straße, Siemensstraße und Hasselhecker Straße. Der Beschluss über den Entwurf erfolgte am 28.10.2024.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit Anlagen und allen sonstigen umweltrelevanten Informationen kann in der Zeit von
Montag, dem 25.11.2024 bis einschl. Freitag, dem 03.01.2025
im Internet unter der Adresse www.ober-moerlen.de/ aufgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Ober-Mörlen, Bauverwaltung, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, die E-Mail-Adresse lautet: info@gemeinde-ober-moerlen.de. Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch schriftlich oder während der üblichen Dienststunden zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse abgegeben werden.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 03.01.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.