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Brechen: Bebauungsplan „Neubaugebiet Mergel“ – 1. Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 25.11.2024
Datum bis: 10.01.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen hat am 09.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neubaugebiet Mergel“ im Ortsteil Oberbrechen für die Entwurfsoffenlage beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Konversion eines Mischgebietes i.S.d. § 6 BauNVO in ein Urbanes Gebiet i.S.d. § 6a BauNVO. Dies erfolgt, um die für diesen Bereich vorgesehene zulässige Nutzungsmischung aufgrund einer vorgesehenen hybriden Architektur zu flexibilisieren, potenzielle immissionsschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden und die Nutzungsintensität des Baufeldes zu erhöhen. Die bisherigen Planziele des Ursprungsbebauungsplanes bleiben darüber hinaus bestehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, dem 10.01.2025
im Internet unter der Adresse https://www.gemeinde-brechen.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Brechen, Marktstraße 1, Zimmer 7, Bürgerbüro, 65611 Brechen, während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 10.01.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.