Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Dornburg: Bebauungsplan "Friedenstraße"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Plankarte Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Immissionsberechnung Nr. 5545a
Untersuchungskonzept Wirkungspfad
Ergebnisbericht z. Erkundung + Bewertung
Historische Erkundung
Orientierende Untersuchung
Protokolle

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 09.12.2024

Datum bis:  17.01.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedenstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern, um eine städtebaulich sinnvolle Nachfolgenutzung im Bereich des ehemaligen Sägewerks Bäroth planungsrechtlich vorzubereiten. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich zugehöriger Begründung und die Anlagen (landschaftspflegerischer Fachbeitrag, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, schalltechnische Untersuchung, Untersuchungen zum Altstandort) wird in der Zeit vom

09.12.2024 – 17.01.2025 (einschließlich) 

auf der Internetseite der Gemeinde Dornburg www.gemeinde-dornburg.de unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft/ Bebauungspläne veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Dornburg, Bauamt, Zimmer 21/ 22, Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg-Frickhofen. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben. 

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 17.01.2025. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.