Planungsbüro Fischer

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Freiensteinau: Ergänzungssatzung „Westlich Lindenstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 09.12.2024

Datum bis:  17.01.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 27.06.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 die Aufstellung der Ergänzungssatzung im Bereich „Westlich Lindenstraße“ im Ortsteil Holzmühl beschlossen.

Das Plangebiet grenzt unmittelbar südlich an die bestehende Wohnbebauung an. Vorliegend sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines kleineren Wohnhauses (Tiny-Haus-Stil) geschaffen werden. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige, städtebaulich sinnvolle Ergänzung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 09.12.2024 bis einschließlich Freitag, dem 17.01.2025

im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 17.01.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.