Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Freiensteinau: Bebauungsplan „Am Windberg II“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
UB Karte 1
UB Karte 2
UB Karte 3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 09.12.2024
Datum bis: 17.01.2025 einschließlich
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Freiensteinau hat am 19.10.2020 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Windberg II“ im Ortsteil Freiensteinau im zweistufigen Regelverfahren beschlossen. Nachfolgend der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 07.04.2022 der Beschluss der Gemeindevertretung zur Umstellung des Verfahrens in ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst. Im Anschluss wurde die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b BauGB durchgeführt. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 - BVerwG 4 CN 3.22 wurde § 13b BauGB als nicht vereinbar mit dem Unionsrecht bewertet. Folglich konnte das Bauleitplanverfahren nicht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB abgeschlossen werden. Am 05.11.2024 erfolgte daher der Beschluss der Gemeindevertretung zur Umstellung des Verfahrens in ein zweistufiges Regelverfahren sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage).
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Windberg II“ ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Fortführung des südlich angrenzenden Wohngebietes (Bebauungsplan „An der Steingasse“), zur Schaffung von weiteren Baugrundstücken. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 09.12.2024 bis einschließlich Freitag, dem 17.01.2025
im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 17.01.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.