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Bad Orb: Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Eiserne Hand“ – 1. Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 08.01.2025
Datum bis: 21.02.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eiserne Hand“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Optimierung der bisherigen Planung durch Änderung des Maßes und der Art der baulichen Nutzung sowie der geringfügigen Änderung der Straßentrasse. In Teilbereichen soll die bisher zulässige Gebäudehöhe erhöht werden, Teilflächen von einem Gewerbegebiet in ein Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO umgewandelt und die Linienführung der Erschließungsstraße optimiert werden. In der Summe dieser Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt, so dass die Planänderung im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt wird. Im Zuge der Planung ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Neben der Änderung der Bauflächen werden die bisher festgesetzten Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen und auf Plausibilität überprüft.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit von
Mittwoch, dem 08.01.2025 bis einschließlich Freitag, dem 21.02.2025
im Internet unter der Adresse (https://stadt-bad-orb.de/Rathaus-Politik/Ämterinfos/Bauamt/Bauen-Planen/Bebauungspläne) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Bad Orb, Frankfurter Straße 2, Bauamt, Zimmer 2.04, während der allg. Öffnungszeiten der Verwaltung
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 21.02.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.