Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Steinau an der Straße: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ulmbach III“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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E_BP_Solarpark-Ulmbach_BESTANDTEIL DER KÜNFTIGEN SATZUNG_TEIL AE_TF_Solarpark_Ulmbach III_BESTANDTEIL DER KÜNFTIGEN SATZUNG_TEIL B
E_VEP_Objektplanung_
E_FNP_Solarpark_Ulmbach-FNP_11-11-2024
E_BG_BP und FNP_Solarpark_Ulmbach III
E_UB_Solarpark Ulmbach III_
E_UB_Solarpark Ulmbach III_Pläne
E_AF_Solarpark Ulmbach III_
E_Kriterien_zur_Ausweisung_von_Flaechen_von_PV_Anlagen
E_ZAV_Antrag_Solarpark Ulmbach III_Langfassung_INFORMATIV
E_ZAV Solarpark Ulmbach III Vorprüfung nach Anlage 2 ROG_INFORMATIV
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 20.01.2025
Datum bis: 21.02.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinau an der Straße hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel-lung des o.g. Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlos-sen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erhebli-chen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) jeweils einschließlich Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, den zum Umweltbericht gehörenden Plananlagen und den umweltrelevanten Stellungnahmen, die Kriterien für die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt Steinau an der Straße, dem Antrag auf Zielabweichung zum Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010, der Umweltvorprüfung zum ZAV-Antrag gem. Raumord-nungsgesetz (ROG) Anlage 2 während der Veröffentlichungsfrist von
Montag, dem 20.01.2025 bis einschließlich Freitag, dem 21.02.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Steinau an der Straße unter dem Link https://www.steinau.eu im Ver-zeichnis Rathaus & Verwaltung / Aktuelles/Nachrichten / Amtliche u. Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter http://www.bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Bauabteilung der Stadtverwaltung Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Straße 47 in 36396 Steinau an der Straße, Zimmer 302.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 21.02.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben kön-nen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beab-sichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewie-sen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechts-behelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.