Planungsbüro Fischer

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Heuchelheim: Bebauungsplan Nr. 7 „Heuchelheim Ost“ – 6. Änderung im Bereich „Gewerbepark Rinn & Cloos“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Landschaftsplan
Verkehrsuntersuchung
Abfalltechnische Bodenuntersuchung
Vorläufige Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 20.01.2025

Datum bis:  21.02.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Heuchelheim Ost“ – 6. Änderung im Bereich „Gewerbepark Rinn & Cloos“ gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine städtebauliche Neuordnung des Areals der ehemaligen Zigarrenfabrik Rinn & Cloos. Hierdurch kann ein Beitrag zur Stärkung des Ortskerns, zur Erhaltung von Ortsteilen mit historischer Bedeutung und zur Entwicklung und Sicherung der für das Gemeindeleben notwendigen Einrichtungen mit einem attraktiven und vielfältigen Nutzungsangebot, geleistet werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Urbanes Gebiet im Sinne § 6a BauNVO.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, vorlaufender Ergebnisbericht Artenschutz, Verkehrsgutachten sowie Kurzbericht der abfalltechnischen Bodenuntersuchung wird in der Zeit vom

20.01.2025 - einschl. 21.02.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Gemeinde Heuchelheim www.heuchelheim.de unter der Rubrik Bauen und Verkehr/ Wohnen und Bauen/ Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Bauabteilung, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 21.02.2025 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.