
Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Reichelsheim: Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim, Stadtteil Weckesheim Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein – Teil B“ (3. Bauabschnitt)

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanBegründung Bebauungsplan
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schalltechnische Untersuchung
Bodengutachten
Vorplanung Wasserversorgung
Vorplanung Entwässerung
Verkehrsuntersuchung
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 17.02.2025
Datum bis: 21.03.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim hat am 20.07.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein – Teil B“ (3. Bauabschnitt) im Stadtteil Weckesheim beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Umsetzung des dritten Bauabschnittes des Gesamtkonzeptes für die Erweiterung des Stadtteils Weckesheim im Bereich „Am heiligen Stein“. Es erfolgt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) und eines Mischgebietes i.S.d. § 6 BauNVO.
Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß §1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Es werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt. Zusätzlich werden bereits durchgeführte anerkannte Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz (Ökokontomaßnahmen - Renaturierung am Ortenberggraben, Ökokontomaßnahme in der Gemarkung Heuchelheim (Flur 6 Flurstück 9) sowie CEF-Maßnahmen für die Feldlerche und Rebhuhn (Gemarkung Dorn-Assenheim, Flur 4, Flst. 30) und für die Grauammer (Gemarkung Weckesheim, Flur 13, Flurstück 118) als Ausgleich textlich in den Festsetzungen zugeordnet, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren bzw. auszugleichen. Die Ökokontoflächen werden nicht in der Plankarte dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bodengutachten, Schalltechnische Untersuchung, Wasser- und Entwässerungskonzept, Verkehrsuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 17.02.2025 bis einschließlich Freitag, dem 21.03.2025
im Internet unter der Adresse www.stadt-reichelsheim.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bauen / Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Reichelsheim, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, Raum 208, während der allg. Dienststunden der Verwaltung.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 21.03.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie zum Vorentwurf eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen abgegeben haben, erhalten Sie in der Anlage die Auswertung und Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.