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Wetzlar: Bebauungsplan Nr. 12 „Hauptstraße / Weingartenstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 24.02.2025
Datum bis: 28.03.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in der Sitzung am 09.11.2020 die Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 12 „Hauptstraße / Weingartenstraße“, Stadtteil Steindorf, beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städte-baulich geordnete Entwicklung westlich des alten Ortskerns des Stadtteils Steindorf im Bereich südlich der Landesstraße L 3451 entlang der Hauptstraße und der Weingartenstraße sowie der Straße An den Fichten ge-schaffen werden, die dazu beitragen soll, die städtebauliche Gestalt und das Ortsbild baukulturell zu erhalten und in verträglichem Umfang weiterzuentwickeln. Neben den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Erhal-tung einer stabilen Bevölkerungsstruktur steht dabei die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung des Plan-gebietes innerhalb des vorhandenen Ortsteils mit seinem ursprünglichen baulichen Charakter und seiner städte-baulichen Bedeutung im Vordergrund der planerischen Zielsetzung. Im Ergebnis soll auf Ebene der verbindli-chen Bauleitplanung somit auch Planungs- und Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer innerhalb des Plangebietes geschaffen werden, indem eindeutige planungsrechtliche Rahmenbedingungen für bauliche Ent-wicklungen und Nutzungen sowie auch für die Gestaltung baulicher Anlagen und der Grundstücksfreiflächen formuliert werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von
Montag, dem 24.02.2025 bis einschließlich Freitag, dem 28.03.2025
im Internet unter der Adresse www.wetzlar.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Foyer des Neuen Rathauses, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 28.03.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beab-sichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellung-nahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.