Planungsbüro Fischer

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Freiensteinau: Bebauungsplan „Am Jungerts“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 03.03.2025

Datum bis:  11.04.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 16.05.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan „Am Jungerts“ sowie der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen.

Im Ortsteil Reinhards besteht die Nachfrage und der Bedarf nach einzelnen Baugrundstücken. Anwohnende des Ortsteiles sind daher an die Gemeinde herangetreten und haben den Bedarf an einer kleinflächigen und bedarfsgerechten Weiterentwicklung am Ortsrand signalisiert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 12.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung in den Bereichen „Am Erbgut“ und „Am Jungerts“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Reinhards beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich erfasste hierbei einen Bereich im Nordwesten und einen am südöstlichen Ortsrand von Reinhards. Es wurde eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hieraus ergab sich die Umstellung der Verfahrensart von einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in einen Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren. Im laufenden Planverfahren ist zudem die nordwestliche Teilfläche aufgrund von Verfügbarkeit und Bauinteresse entfallen, sodass der räumliche Geltungsbereich zum Entwurf nur noch den Bereich am südöstlichen Ortsrand erfasst. Das Verfahren wurde folglich mit Beschluss vom 16.05.2024 zum Entwurf umgestellt und die bereits erfolgte Beteiligung als frühzeitige Beteiligung angerechnet.

Planziel ist unverändert die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugrundstück im Bereich „Am Jungerts“. Zur Ausweisung gelangt, analog den angrenzenden Nutzungen, ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO. Das Gebiet bildet eine Fortentwicklung der südöstlichen (Wohn-)Bebauung des Ortsteiles. Mit der vorliegenden Planung soll eine bedarfsgerechte und kleinflächige Entwicklung von Bauflächen im dörflichen Kontext planungsrechtlich vorbereitet werden. Hierdurch wird der vorhandene Siedlungskörper moderat ergänzt. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 03.03.2025 bis einschließlich Freitag, dem 11.04.2025

im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 11.04.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.