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Liederbach: Bebauungsplan „Höchster Straße / Alt Niederhofheim“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 10.03.2025
Datum bis: 11.04.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liederbach am Taunus hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungs-beschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst.
Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des bestehenden Le-bensmittelmarktes im Bereich des bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Westlich Schindhohl“. Weiter-hin soll die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung des gegenüberliegenden Gewerbege-bietes und die Definition der ggf. darüber hinaus zulässigen anderweitigen Nutzungen erfolgen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erhebli-chen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem beschrieben und in einem Umweltbericht bewertet werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen, den integrierten bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) und der Begründung werden in der Zeit von
Montag, dem 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, dem 11.04.2025
im Internet unter der Adresse www.liederbach.eu in der Sparte Bauen & Wohnen und über das Bauleitplanungs-portal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im im Rathaus der Gemeinde Liederbach am Taunus, Villebon-Platz 9 - 11, 65835 Liederbach am Taunus, Erdge-schoss / Foyer, vor Zimmer 7, Bauamt.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 11.04.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beab-sichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.