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Usingen: Bebauungsplan „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung
Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Shari Kempel
M.Sc. Geographie
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 10.03.2025
Datum bis: 11.04.2025 einschließlich
In der Stadt Usingen ist im Stadtteil Usingen im Bereich einer bislang baulich ungenutzten Freifläche auf dem Klinikgelände des Kreiskrankenhauses Usingen die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes für nicht störende gewerbliche Nutzungen geplant. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten Büro- und Verwaltungsgebäudes bedarf es einer formalen Änderung des rechtswirk-samen Bebauungsplanes von 2010. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer Sitzung am 07.10.2024 daher gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ beschlossen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ soll ausschließlich die textliche Festsetzung Nr. 2.1.1 des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ von 2010 dahingehend ergänzt werden, dass innerhalb des Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Medi-zinisch-Klinisches Zentrum“ auch Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für sonstige nicht störende gewerbliche Nutzungen ausnahmsweise zugelassen werden können. Die zeichnerischen und textlichen Festset-zungen sowie bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Neubau Kreiskrankenhaus Usingen“ von 2010 sollen im Übrigen unverändert fortgelten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren ein-gegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, dem 11.04.2025
im Internet unter der Adresse www.usingen.de/bauen-umwelt/planen-bauen/staedtebauliche-gebietsentwicklung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 11.04.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beab-sichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.