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Lauterbach: Bebauungsplan „Dörnerweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 12.03.2025
Datum bis: 17.04.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauterbach hat am 09.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dörnerweg“ in der Kernstadt sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Neuausweisung eines Wohngebietes südlich des Dörnerweges in der Kernstadt. Zur Ausweisung soll ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO kommen, um eine bedarfsgerechte Entwicklung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorzubereiten. Das Gebiet ist bis auf einen kleinen südöstlichen Teilbereich im FNP als Wohnbaufläche Planung ausgewiesen. Die Planinhalte gelten auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes, der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Zeit vom
Mittwoch, den 12.03.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 17.04.2025
im Internet unter der Adresse Stadt (www.lauterbach-hessen.de) unter dem Link: staedtische-bekanntmachungen.lauterbach-hessen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Lauterbach, Büro 2.05, 2. OG, Marktplatz 14, 36341 Lauterbach.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Donnerstag, den 17.04.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.