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Fronhausen: Bebauungsplan „Lange Gärten“ 1. Bauabschnitt sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Planungsbeitrag
Bodenkompensationsbetrachtung
KV Bilanz mit Boden
KV Bilanz Ausgleichsflächen
Immissionsberechnung
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 12.03.2025
Datum bis: 17.04.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen hat gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes „Lange Gärten“ in der Kerngemeinde Fronhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Ausweisung eines Allg. Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO erfolgen, um der Nachfrage nach Baugrundstücken in der Kerngemeinde Fronhausen auch künftig gerecht zu werden. Zur Ausweisung gelangen als Angebotsplanung unterschiedliche Bauweisen (Einzel-, Doppel, Reihen- und Mehrfamilienhäuser). Die Flächen werden über die Bergstraße und der Straße Am Bürgerhaus erschlossen. Ergänzend wird eine öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung Sport- und Spielfläche südlich des Bürgerhauses sowie eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken ausgewiesen. Neben der Ausweisung von Bauflächen wurden Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Diese Flächen liegen außerhalb nördlich der Ortslage Fronhausen an der Lahn.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Flächen derzeit als geplante Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf und als Grünfläche darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die Betrachtung zur Bodenkompensation, ein Schalltechnisches Gutachten sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Mittwoch, den 12.03.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 17.04.2025
im Internet unter der Adresse https://www.fronhausen.de -> Rathaus von A - Z -> amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fronhausen, Schulstraße 19, Bauamt Zimmer 15.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Donnerstag, den 17.04.2025.
Sofern Sie zum Vorentwurf eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen abgegeben haben, erhalten Sie in der Anlage die Beschlussempfehlungen der Auswertung/Abwägung, die durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fronhausen beschlossen wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.